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Statistik der Unfallversicherung UVG

November 1999 - Benefit / Das Kundenmagazin der Suva


Höchstverdienst ab 1.1.2000 auf 106 800 Franken

Auf Beschluss des Bundesrates wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung per 1.1.2000 erhöht. Was steckt dahinter?

Das Unfallversicherungsgesetz sieht vor, dass «in der Regel mindestens 92, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind». Bei steigenden Löhnen muss der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von Zeit zu Zeit angehoben werden, damit diese Vorgabe weiterhin erfüllt ist. Eine kontinuierliche, jährliche Anpassung kommt wegen dem grossen administrativen Aufwand nicht in Frage. Seit der letzten Erhöhung im Jahre 1991 sind die Löhne um rund 14 Prozent gestiegen (Nominallohnindex BFS). Die gesetzlich vorgesehene untere Grenze der Versicherungsdeckung ist erreicht. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Höchstbetrag von bisher 97200 auf neu 106800 Franken festzusetzen. Das entspricht einer Erhöhung um zehn Prozent (Grafik 1).



Dass Taggelder und Renten ab 1.1.2000 bis zu einem maximalen Verdienst von 106 800 Franken versichert sind, ist auch bei der Deklaration der Lohnsumme für das Jahr 2000 zu berücksichtigen.

Lohnverteilung, hochgerechnet

Die Ermittlung eines neuen Höchstbetrages orientiert sich nicht nur am Lohnindex, sondern wird auch auf die Lohnverteilung der UVG-versicherten Personen abgestützt. Die Löhne der in der Freizeit verunfallten Personen – inklusive Teilzeitbeschäftigte – werden zu diesem Zweck nach den alters- und geschlechtsspezifischen Anteilen in der unselbständig erwerbstätigen Bevölkerung gewichtet. Ohne diese Gewichtung wären sonst beispielsweise die niedrigen Löhne von jungen Personen wegen ihrer stark überdurchschnittlichen Unfallhäufigkeit übervertreten.

Neben der Korrektur des Risikoeinflusses durch Gewichtung ist ein weiterer statistischer Kunstgriff notwendig: Die Lohnverteilung muss über den bisherigen Höchstbetrag hinaus extrapoliert werden, weil die Löhne der Verunfallten auf der Unfallmeldung vielfach nur bis zum aktuellen Höchstbetrag angegeben sind. Grafik 2 zeigt die 1998 beobachtete Verteilung der Löhne bis zum aktuellen Höchstbetrag und die mit einer Pareto-Verteilung resultierende Extrapolation.



Demokratische Anhöhrung

Das Bundesamt für Sozialversicherung prüft eine vorgeschlagene Erhöhung und stellt auch eigene Berechnungen auf anderer Datenbasis an. Die Auswirkungen einer Erhöhung werden im Lichte gesellschaftlicher und politischer Aspekte beurteilt, und es findet eine Anhörung der interessierten Kreise auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie bei den betroffenen Versicherungen statt. Bei der aktuellen Erhöhung waren zwei Besonderheiten zu berücksichtigen: Die Arbeitslosenversicherung, für die der gleiche Höchstbetrag gilt, hat heute eine viel grössere Bedeutung als bei der letzten Erhöhung. Und die Löhne weisen heute eine viel niedrigere Zuwachsrate auf als zu Beginn der neunziger Jahre. Da in der näheren Zukunft nicht mit Lohnerhöhungen von 7 Prozent pro Jahr (wie 1990/91) zu rechnen ist, wird der neue Höchstbetrag auch weniger stark angehoben als bei früheren Anpassungen. Wichtig ist jedoch, dass der im Gesetz vorgesehene Deckungsumfang der obligatorischen Unfallversicherung gewährleistet bleibt.

Peter Andermatt
Versicherungstechnik
Bereich Statistik

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Letzte Aktualisierung: 15.06.2005