November 1999 - Benefit / Das Kundenmagazin der Suva
Höchstverdienst ab 1.1.2000 auf 106 800 Franken
Auf Beschluss des Bundesrates wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der
Unfallversicherung per 1.1.2000 erhöht. Was steckt dahinter?
Das Unfallversicherungsgesetz sieht vor, dass «in der Regel mindestens 92, aber nicht
mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind».
Bei steigenden Löhnen muss der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von Zeit zu
Zeit angehoben werden, damit diese Vorgabe weiterhin erfüllt ist. Eine kontinuierliche,
jährliche Anpassung kommt wegen dem grossen administrativen Aufwand nicht in Frage.
Seit der letzten Erhöhung im Jahre 1991 sind die Löhne um rund 14 Prozent gestiegen
(Nominallohnindex BFS). Die gesetzlich vorgesehene untere Grenze der
Versicherungsdeckung ist erreicht. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den
Höchstbetrag von bisher 97200 auf neu 106800 Franken festzusetzen. Das entspricht
einer Erhöhung um zehn Prozent (Grafik 1).
Dass Taggelder und Renten ab 1.1.2000 bis
zu einem maximalen Verdienst von 106 800 Franken versichert sind, ist auch bei der
Deklaration der Lohnsumme für das Jahr 2000 zu berücksichtigen.
Lohnverteilung, hochgerechnet
Die Ermittlung eines neuen Höchstbetrages orientiert sich nicht nur am Lohnindex,
sondern wird auch auf die Lohnverteilung der UVG-versicherten Personen abgestützt.
Die Löhne der in der Freizeit verunfallten Personen – inklusive Teilzeitbeschäftigte –
werden zu diesem Zweck nach den alters- und geschlechtsspezifischen Anteilen in der
unselbständig erwerbstätigen Bevölkerung gewichtet. Ohne diese Gewichtung wären
sonst beispielsweise die niedrigen Löhne von jungen Personen wegen ihrer stark
überdurchschnittlichen Unfallhäufigkeit übervertreten.
Neben der Korrektur des Risikoeinflusses durch Gewichtung ist ein weiterer
statistischer Kunstgriff notwendig: Die Lohnverteilung muss über den bisherigen
Höchstbetrag hinaus extrapoliert werden, weil die Löhne der Verunfallten auf der
Unfallmeldung vielfach nur bis zum aktuellen Höchstbetrag angegeben sind. Grafik 2
zeigt die 1998 beobachtete Verteilung der Löhne bis zum aktuellen Höchstbetrag und
die mit einer Pareto-Verteilung resultierende Extrapolation.
Demokratische Anhöhrung
Das Bundesamt für Sozialversicherung prüft eine vorgeschlagene Erhöhung und stellt
auch eigene Berechnungen auf anderer Datenbasis an. Die Auswirkungen einer Erhöhung
werden im Lichte gesellschaftlicher und politischer Aspekte beurteilt, und es findet
eine Anhörung der interessierten Kreise auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie
bei den betroffenen Versicherungen statt. Bei der aktuellen Erhöhung waren zwei
Besonderheiten zu berücksichtigen: Die Arbeitslosenversicherung, für die der gleiche
Höchstbetrag gilt, hat heute eine viel grössere Bedeutung als bei der letzten Erhöhung.
Und die Löhne weisen heute eine viel niedrigere Zuwachsrate auf als zu Beginn der
neunziger Jahre. Da in der näheren Zukunft nicht mit Lohnerhöhungen von 7 Prozent
pro Jahr (wie 1990/91) zu rechnen ist, wird der neue Höchstbetrag auch weniger
stark angehoben als bei früheren Anpassungen. Wichtig ist jedoch, dass der im Gesetz
vorgesehene Deckungsumfang der obligatorischen Unfallversicherung gewährleistet bleibt.
Peter Andermatt
Versicherungstechnik
Bereich Statistik