Unfallstatistik UVG 2001
Je älter die Verunfallten, desto höher die Kosten
Das Durchschnittsalter der obligatorisch gegen Unfall versicherten Personen steigt weiter an.
Dies zeigt die eben erschienene Unfall-statistik UVG 2001. Die Folge davon: Die Zahl der Unfälle ist
gesunken, die Kosten pro Fall hingegen sind gestiegen.
Gemäss der neusten Unfallstatistik UVG lag das Durchschnittsalter von verunfallten Personen im Jahr
1999 bei 36,2 Jahren. Dies sind zwei Jahre mehr als noch 1990. Dafür verantwortlich ist der
Geburtenrückgang seit 1964 (Pillenknick).
Dramatischer Anstieg der Fallkosten
Die demographische Alterung trifft die 42 in der Schweiz tätigen Unfallversicherer in ausgeprägtem Masse.
Zwar nimmt gemäss Statistik das Unfallrisiko mit zunehmendem Alter ab. Allerdings steigen die Kosten
pro Fall dramatisch an, je älter der oder die Versicherte ist (Grafik 1).
Der Unfall eines 45-Jährigen
beispielsweise kostet rund doppelt so viel, wie der Unfall eines 25-Jährigen. Vor diesem Hintergrund
erstaunt es nicht, dass allein das innert zehn Jahren um zwei Jahre gestiegene Durchschnittsalter der
Verunfallten eine Erhöhung der Kosten pro Fall um 15 bis 20 Prozent nach sich ziehen dürfte.
Unfallkosten sind lohnabhängig
Für diese Kostenentwicklung gibt es verschiedene Gründe. So sind rund drei
Viertel der Unfallkosten - im Gegensatz zur Krankenversicherung - lohnabhängig, nämlich das Taggeld
und die Renten. Da mit zunehmendem Alter der Versicherten in der Regel die Löhne ansteigen, erhöhen
sich bei einem Unfall automatisch auch die Versicherungsleistungen. Ein weiterer Grund, weshalb die
Unfallkosten mit zunehmendem Alter steigen, ist die Rehabilitation. Ältere Verunfallte weisen bei
gleicher Verletzung nicht nur eine längere Rehabilitationszeit auf sondern auch
eine geringere Rehabilitationsfähigkeit. Schliesslich schlägt auch die Kostenexplosion im Gesundheitswesen
negativ zu Buche.
Kostenschub bei den Renten
Ein eigentlicher Kostenschub musste 1999 bei den Renten im UVG-Bereich verzeichnet werden. Diese werden
nach dem so genannten Rentenwertumlageverfahren finanziert. Bei diesem Verfahren wird das Kapital für
die erst in den späteren Jahren fälligen Rentenleistungen bereits zum Zeitpunkt der Rentenfestsetzung
bereit gestellt, so zu sagen vorfinanziert. Die ständig steigende Lebenserwartung hat nun dazu geführt,
dass dieses so genannte Deckungskapital 1999 nach oben angepasst werden musste. Dies hat den Schweizer
Unfallversicherern im Rentenbereich zusätzliche einmalige Kosten von rund 330 Millionen Franken beschert.
Durchschnittlich musste das Rentenkapital für Invalidenrenten um
2 Prozent und dasjenige für Hinterlassenenrenten um 5,5 Prozent nach oben
korrigiert werden.
Zahl der Unfälle ist gesunken
Zwischen 1990 und 1999 ist die Zahl der Freizeit- und Berufsunfälle kontinuierlich von 229 pro 1000
Vollbeschäftigte auf 201 gesunken. Verantwortlich dafür ist vor allem der Umstand, dass die Zahl der
unter 35-jährigen Versicherten, die häufiger verunfallen, rückläufig ist. Zum andern wirken sich
Präventionsanstrengungen positiv aus. Ein weiterer Faktor ist schliesslich der Strukturwandel in
der Wirtschaft. Dieser hat dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitsplätze mit einem hohen Unfallrisiko
(zum Beispiel das Bauhauptgewerbe) zurückgegangen ist.
Weniger schwere Unfälle
Die Zahl der leichteren Unfälle, die zu keinen Taggeldzahlungen führten, ist zwischen 1990 und 1999 praktisch
unverändert geblieben.
Sie machen heute rund 60 Prozent aller Fälle aus, verursachen allerdings nur rund 5 Prozent
aller Kosten. Stark rückläufig war die Zahl der schwereren Fälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von drei und
mehr Tagen und somit Taggeldzahlungen und allenfalls eine Rente zur Folge hatten. Sie gingen zwischen 1990
und 1999 um 27 Prozent von 108 auf 79 pro 1000 Vollbeschäftigte zurück (Grafik 2).
Konstant hohe Kosten
Zwar war durch die höheren Fallkosten und die Erhöhung der Rentendeckungskapitale ein eigentlicher Kostenschub
zu verzeichnen. Allerdings wurde dieser durch die stark rückläufige Zahl schwerer Fälle fast vollständig
kompensiert, und die Kosten verharrten auf fast konstant hohem Niveau. Mussten 1990 pro 1000 Franken
Lohnsumme 18 Franken für die Begleichung von Unfallkosten verwendet werden, waren es 1999 19 Franken, also 6 Prozent mehr.