August 1998 - Benefit / Das Kundenmagazin der Suva
Neue Rechnungsgrundlagen in der Unfallversicherung
Die Deckungskapitalien der Suva werden aufgrund von Grundlagen und Formeln berechnet,
die alle Unfallversicherer in der Schweiz anwenden. Auf den 1.1.1999 werden die
Rechnungsgrundlagen erstmals seit 1972 der weiterhin steigenden Lebenserwartung angepasst.
Im Jahr 1997 hat die Suva 834 Mio. Franken an Renten und 294 Mio. Franken an
Teuerungszulagen an 105000 Rentenbezüger ausbezahlt. Zur Deckung der Renten hat
die Suva ein Kapital von 16 Mia. Franken zurückgestellt.
Praktisch keine Marge mehr
Die heute in Kraft stehenden AHV 4bis_Sterbetafeln enthalten die Lebenserwartung
der schweizerischen Bevölkerung 1958/1963 und berücksichtigen zudem eine Verbesserung
der Sterblichkeit bis ins Jahr 1991. Diese Tafeln rechnen für das Jahr 1991 mit
einer Lebenserwartung bei der Geburt von 74,4 Jahren für Männer respektive 80,3 für
Frauen. Wird die neueste Beobachtungsperiode (1988/1993) für die Berechnung der
Lebenserwartung herangezogen, ergeben sich durchschnittliche Lebenserwartungen, die
gut mit den damals vorausberechneten AHV 4bis_Werten übereinstimmen: 74,2 Jahre für
die Männer respektive 81,0 für die Frauen1). Dies bedeutet aber auch, dass die von
den Unfallversicherern verwendeten AHV 4bis_Grundlagen für eine weitere zu
erwartenden Verbesserung (vgl. Grafik) der Lebenserwartung praktisch keine
Marge mehr enthalten.
Einheitliche Rechnungsgrundlagen
1997 haben Versicherungsmathematiker der Suva und der privaten UVG-Versicherer
sämtliche vorhandenen statistischen Grundlagen analysiert und die Frage neuer
Rechnungsgrundlagen geprüft. Um der Methode des Rentenwertumlageverfahrens gerecht
zu werden – nämlich derjenigen Generation, welche die Unfälle verursacht, auch die
entsprechenden Kosten zuzuweisen -, war man sich einig, dass die Rechnungsgrundlagen
der steigenden Lebenserwartung anzupassen sind. Die Sterblichkeitsmessungen am
Bestand der Witwen haben nämlich ergeben, dass die Sterblichkeit durchschnittlich
nur noch rund drei Viertel2) der – gemäss AHV 4bis_erwarteten Werte beträgt und
somit Grundlagenverluste entstehen. Auch bei den Invaliden ist ein Trend nach
sinkender Sterblichkeit feststellbar. Zudem zeigen Invalide mit tiefern
Invaliditätsgrad Sterblichkeitsraten, die der gesamtschweizerischen Bevölkerung
entsprechen. Um auf der anderen Seite der signifikant höheren Sterblichkeit der
Schwerinvaliden Rechnung zu tragen, wurde eine an die Sterblichkeit der
Unfallinvaliden angepasste eigene Sterbetafel entwickelt.
Neue Sterbetafeln
Neu werden für die Kapitalisierung der Witwen/Witwer-Renten Sterbetafeln
(AHV 6bis Männer/Frauen) verwendet, die eine Verbesserung der Lebenserwartung
bis zum Jahr 2011 berücksichtigen. Dies entspricht einer Zunahme der Lebenserwartung
von 74,2 auf 76,6 Jahre bei den Männern und von 81,0 auf 84,0 Jahren bei den Frauen
(vgl. Grafik). Für die Kapitalisierung der Invalidenrenten wurde neu eine Tafel
konstruiert, welche die AHV 4bis und die AHV 6bis Sterbetafeln je zur Hälfte
gewichtet. Diese Gewichtung entspricht der erwarteten Sterblichkeitsentwicklung der
Unfallinvaliden. Der technische Zinsfuss bleibt unverändert bei 3,25 Prozent.
Erhöhung der Unfallkosten
Die angesprochenen Änderungen machen bei der Suva eine einmalige Aufstockung von
312 Mio. Franken des Bilanzdeckungskapitals der laufenden UVG-Invalidenrenten,
Hilflosenentschädigungen und der Witwenrenten nötig. Zudem ist zu erwarten,
dass die Neuen Rechnungsgrundlagen eine Erhöhung der gesamten Unfallkosten um 1,6
Prozent verursachen werden.
Claude Robert
Versicherungstechnik
Bereich Versicherungsmathematik
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1) |
Sterbetafeln für die Schweiz |
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2) |
siehe auch Suva-Bulletin Nr.62/1996 |