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Statistik der Unfallversicherung UVG

August 1998 - Benefit / Das Kundenmagazin der Suva


Neue Rechnungsgrundlagen in der Unfallversicherung

Die Deckungskapitalien der Suva werden aufgrund von Grundlagen und Formeln berechnet, die alle Unfallversicherer in der Schweiz anwenden. Auf den 1.1.1999 werden die Rechnungsgrundlagen erstmals seit 1972 der weiterhin steigenden Lebenserwartung angepasst.

Im Jahr 1997 hat die Suva 834 Mio. Franken an Renten und 294 Mio. Franken an Teuerungszulagen an 105000 Rentenbezüger ausbezahlt. Zur Deckung der Renten hat die Suva ein Kapital von 16 Mia. Franken zurückgestellt.

Praktisch keine Marge mehr

Die heute in Kraft stehenden AHV 4bis_Sterbetafeln enthalten die Lebenserwartung der schweizerischen Bevölkerung 1958/1963 und berücksichtigen zudem eine Verbesserung der Sterblichkeit bis ins Jahr 1991. Diese Tafeln rechnen für das Jahr 1991 mit einer Lebenserwartung bei der Geburt von 74,4 Jahren für Männer respektive 80,3 für Frauen. Wird die neueste Beobachtungsperiode (1988/1993) für die Berechnung der Lebenserwartung herangezogen, ergeben sich durchschnittliche Lebenserwartungen, die gut mit den damals vorausberechneten AHV 4bis_Werten übereinstimmen: 74,2 Jahre für die Männer respektive 81,0 für die Frauen1). Dies bedeutet aber auch, dass die von den Unfallversicherern verwendeten AHV 4bis_Grundlagen für eine weitere zu erwartenden Verbesserung (vgl. Grafik) der Lebenserwartung praktisch keine Marge mehr enthalten.

Einheitliche Rechnungsgrundlagen

1997 haben Versicherungsmathematiker der Suva und der privaten UVG-Versicherer sämtliche vorhandenen statistischen Grundlagen analysiert und die Frage neuer Rechnungsgrundlagen geprüft. Um der Methode des Rentenwertumlageverfahrens gerecht zu werden – nämlich derjenigen Generation, welche die Unfälle verursacht, auch die entsprechenden Kosten zuzuweisen -, war man sich einig, dass die Rechnungsgrundlagen der steigenden Lebenserwartung anzupassen sind. Die Sterblichkeitsmessungen am Bestand der Witwen haben nämlich ergeben, dass die Sterblichkeit durchschnittlich nur noch rund drei Viertel2) der – gemäss AHV 4bis_erwarteten Werte beträgt und somit Grundlagenverluste entstehen. Auch bei den Invaliden ist ein Trend nach sinkender Sterblichkeit feststellbar. Zudem zeigen Invalide mit tiefern Invaliditätsgrad Sterblichkeitsraten, die der gesamtschweizerischen Bevölkerung entsprechen. Um auf der anderen Seite der signifikant höheren Sterblichkeit der Schwerinvaliden Rechnung zu tragen, wurde eine an die Sterblichkeit der Unfallinvaliden angepasste eigene Sterbetafel entwickelt.

Neue Sterbetafeln

Neu werden für die Kapitalisierung der Witwen/Witwer-Renten Sterbetafeln (AHV 6bis Männer/Frauen) verwendet, die eine Verbesserung der Lebenserwartung bis zum Jahr 2011 berücksichtigen. Dies entspricht einer Zunahme der Lebenserwartung von 74,2 auf 76,6 Jahre bei den Männern und von 81,0 auf 84,0 Jahren bei den Frauen (vgl. Grafik). Für die Kapitalisierung der Invalidenrenten wurde neu eine Tafel konstruiert, welche die AHV 4bis und die AHV 6bis Sterbetafeln je zur Hälfte gewichtet. Diese Gewichtung entspricht der erwarteten Sterblichkeitsentwicklung der Unfallinvaliden. Der technische Zinsfuss bleibt unverändert bei 3,25 Prozent.

Erhöhung der Unfallkosten

Die angesprochenen Änderungen machen bei der Suva eine einmalige Aufstockung von 312 Mio. Franken des Bilanzdeckungskapitals der laufenden UVG-Invalidenrenten, Hilflosenentschädigungen und der Witwenrenten nötig. Zudem ist zu erwarten, dass die Neuen Rechnungsgrundlagen eine Erhöhung der gesamten Unfallkosten um 1,6 Prozent verursachen werden.



Claude Robert
Versicherungstechnik
Bereich Versicherungsmathematik


1)

Sterbetafeln für die Schweiz

2)

siehe auch Suva-Bulletin Nr.62/1996


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Letzte Aktualisierung: 15.06.2005